Änderung zur Maskenpflicht

Ab dem 2. November dürfen die Kinder an den festen Sitzplätzen in der Klasse ihre Maske abnehmen. Sobald das Kind den Platz verlässt, muss die Maske wieder getragen werden. Eine Maskenpflicht besteht weiterhin in allen übrigen Bereichen im Schulgebäude. Weitere Informationen finden Sie auch in der abgeänderten Corona-Betreuungsverordnung oder auf den Seiten des Schulministeriums.

Weitere Informationen rund um Corona FINDEN SIE hier.

Maskenpflicht

Ab Montag, dem 21.06.2021 entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen die Maskenpflicht.

Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter. mehr lesen